Altgeräte- und Batterieentsorgung

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Wenn Sie Batterien oder Akkus in dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgen, verstoßen Sie gegen das Batteriegesetz. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Akkus und Batterien in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Die Abgabe ist natürlich kostenlos, auch für die bei uns erworbenen Batterien und Akkus. Wenn Sie Batterien und Akkus per Post abgeben möchten, muss die Rücksendung auf jeden Fall ausreichend frankiert erfolgen. Die Adresse für Rücksendung lautet:

FUST ELEKTRO
Industrie Haslen 3
9245 Oberbüren
Schweiz

Chemische Bezeichnungen bestimmter Schadstoffe die in Batterien und Akkus vorhanden sind finden Sie unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne. Diese macht deutlich, dass Batterien und Akkus Schadstoffe enthalten sind. Chemische Bezeichnungen sind z.B. (Pb) Blei, (Cd) Cadmium und (Hg) Quecksilber. Sie können diese Informationen auch nochmals in der Bedienungsanleitung oder den Begleitpapieren der Warenlieferung nachlesen.

ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Alternativ können Sie zusätzlich bei Großgeräten die Altgerätabholung im Bestellprozess dazu buchen.

Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet,

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist

Eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, finden Sie in der Anlage 1 zum ElektroG.

Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ist der Endnutzer gemäß § 18 (1) Nr. 7 ElektroG selber verantwortlich.        (Hier insbesondere: Kameras, Laptops, Festplatten etc.)

Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten nach Anlage 3 zum ElektroG.

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.  Elektrogeräte, welche mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, müssen an einer Erfassungsstelle abgeben werden. Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.

Annahmestellen:

Ihre Altgeräte können Sie kostenlos an folgenden Erfassungsstellen abgeben: