Garantieverlängerung

Produktinformation

Beim Kauf des gewünschten Geräts erhält man gesetzlich für 24 Monate eine Gewährleistung. Sie möchten aber, sicherlich Ihre Apparatur weiterhin risikofrei nutzten. Was geschieht dann, wenn diese Gewährleistung endet?

Besonders bei teueren Geräten möchte man sicher sein, wenn zufällig ein Schaden auftritt, dass der Jeweilige in so einem Fall auf einige Art versichert ist. Denn oft tritt so ein Schaden auf, wenn die gesetzliche Gewährleistung zu Ende sind.

Sie haben, dann die Möglichkeit das Gerät zur Reparatur einzusenden, die aber daraufhin teuer und langwierig ist und noch dazu ein nerviger Aufwand. Hier hilft Ihnen die Garantieverlängerung weiter! Sie bekommen somit einen verlängerten Schutz nach den 24 Monaten bzw. nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.

Sie können die Garantie Ihres Geräts bei uns nach Wunsch insgesamt auf 3 oder 5 Jahre verlängern. Im Falle eines Schadens übernimmt der Geräteschutz vor Ort die Reparatur oder sorgt für einen Austausch des beschädigten Geräts, ohne dass eine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. So können Sie sorgenfrei sein, was es Ihre teuren Geräte betrifft und den Alltag genießen. Denn bei uns sind Sie sicher und schnell geschützt.

stopwatchWir helfen schnell und ohne zu zögernBei einem Schaden können Sie schnell und leicht diesen online melden, und zwar rund um die Uhr. Oder Sie möchten persönlich mit unserem freundlichen Kundendienst sprechen und den Schaden schildern. Wir helfen Ihnen und kümmern uns unverzüglich um die Reparatur, den Ersatz oder die Erstattung des Geräts.shieldDer verlängerte Schutz rund umSämtliche Leistungen, wie z. B. unsachgemäße Handhabung, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Schäden durch Überspannung, Elektronikschäden, Display-/Panel-/Glaskeramik-Bruch, Motor-/Lagerschäden usw., die im Gewährleistungsfall abgedeckt sind, werden mit der Verlängerung von 3 bzw. 5 vollen Jahren abgesichert.
penSie bestimmen Ihren VertragBeachten Sie: da jeder Geräteschutz eine feste Laufzeit hat, verlängert sich diese nicht automatisch. Bei uns zahlen Sie nur einmal und bestimmen selbst die Vertragsdauer.happinessPrioritäten leicht gemachtMit nur ein paar Klicks können Sie jederzeit versichern, was Ihnen am wichtigsten ist. Dafür wird nur Ihre E-Mail-Adresse benötigt und eine einzige Angabe zu dem gewünschten Produkt.Wir freuen uns auf Sie!

Produktinformation

Leistungen im Überblick:

 Hersteller  GewährleistungSchutzbrief  PLUSSchutzbrief PREMIUM
Laufzeit(i.d.R.) 2 Jahreauf insg. 3 Jahreauf insg. 5 Jahre
Garantiebeginn Kaufdatum 
MaterialfehlerXXX
ProduktionsfehlerXXX
KonstruktionsfehlerXXX
Arbeitslohn, Ersatzteile, Fahrt bzw. Versandkosten XX
Ersatzleistung bei Totalschaden XX
Unsachgemäße Handhabung XX
Wasser-/Feuchtigkeitsschäden XX
Überspannung XX
Elektronikschäden XX
Verstopfung/Fremdkörper XX
Fall-/Sturzschäden XX
Display-/Panel-/Glaskeramik-Bruch XX
Motor- und Lagerschäden XX
Defekte Heizelemente XX
Originalzubehör im Hersteller-Lieferumfang XX

Preise

Kaufpreis bisSchutzbrief  3 PLUSSchutzbrief 5 PREMIUM
250,00 CHF29,90 CHF49,90 CHF
500,00 CHF49,90 CHF69,90 CHF
1.000,00 CHF69,90 CHF99,90 CHF
1.500,00 CHF89,90 CHF149,90 CHF
2.500,00 CHF149,90 CHF249,90 CHF
5.000,00 CHF369,90 CHF

Allgemeine Informationen: 

1. Gegen Zahlung einer Einmal-Prämie gewährt der Garantiegeber dem Garantienehmer den Schutz gemäß den unten stehenden Bedingungen. Dieser Schutz gilt für das erworbene Gerät. Als Beleg gilt die Kaufrechnung. Die Erfüllung und Abwicklung des Schutzes sowie die Verwendung, Verarbeitung und Speicherung der zu diesem Zweck notwendigen Daten erfolgt durch den Garantiegeber. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche, werden hierdurch nicht berührt.


2. Der Schutz gilt in Schweiz und bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern die Reparatur in Schweiz erfolgt.

Garantieleistungen:

1. Für das erworbene Gerät wird für die gesamte Laufzeit ein Geräteschutz auf Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler gewährt, ohne, dass der Garantienehmer nachweisen muss, dass diese bereits bei Geräteübergabe vorlagen. Sofern noch Herstellergarantie besteht, steht es dem Garantiegeber frei diese Schäden über den Hersteller abzuwickeln.


2. Geräteschutz bei folgenden Schäden oder Zerstörung der geschützten Sache besteht ab Leistungsbeginn:

  • Unsachgemäße Handhabung
  • Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
  • Schäden durch Überspannung oder Blitzschlag
  • Elektronikschäden
  • Schäden am Gerät durch Verstopfung/Fremdkörper
  • Fall-/Sturzschäden
  • Display-/Panel-/Glaskeramik-Bruch
  • Motor-/Lagerschäden – Implosion/Explosion

3. Geräte, die gewerblich genutzt werden, Gebrauchtgeräte, Mobiltelefone und Kaffeevollautomaten, sowie Smartphones und PDA sind nicht Vertragsgegenstand. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt. Geräte die beruflich genutzt werden (z.B. im Rahmen eines freien Berufs) sind geschützt.


4. Folgende Schäden sind nicht geschützt:

  • Vorsätzlich durch den Garantienehmer herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen (Schönheitsfehler)
  • Verschleiß
  • Schäden an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware, oder mobile Datenträger
  • Schäden durch Computerviren
  • Daten-/Software-Verlust
  • Programmierungsfehler
  • Schäden an oder durch Verbrauchsmaterialien
  • Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser(z.B. Rohrbruch)
  • Schäden durch nicht autorisierte Stellen oder Reparaturarbeiten
  • Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Terror-oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen, sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (z.B. Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Großbrände, Bahnkatastrophen)
  • höhere Gewalt

5. Im Schadensfall wird der Garantienehmer von den Kosten der Reparatur des defekten Geräts bzw. des Geräteteils (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung einschließlich Arbeitslohn und Wegegelder) freigestellt.

6. Sollte im Schadensfall eine Reparatur des Gerätes tatsächlich oder wirtschaftlich nicht möglich sein (Totalschaden), so erfolgt im Rahmen der Garantie-Leistung die Aushändigung eines Gerätes gleicher Art und Güte. Dies bedeutet, dass das Ersatzgerät die gleiche Ausstattung und Leistung besitzt. Ein Totalschaden in diesem Sinne liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des defekten Gerätes zum Schadenszeitpunkt übersteigen. Ist ein Ersatzgerät in gleich Ausstattung und Leistung nicht verfügbar, kann durch Zuzahlung des Garantienehmers auch die Auslieferung eines höherwertigen Gerätes erfolgen. Die Garantie-Leistung erfolgt  Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Geräts.

7. Bei beruflicher Nutzung und wenn der Garantienehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist erfolgt die Freistellung von Reparaturkosten bzw. der Geräteersatz im Wert des Nettobetrags ohne Umsatzsteuer.

8. Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, d.h. Anderweitige Garantien der Gerätehersteller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.

Schadenfall

1. Bei der Anmeldung von Schadensansprüchen übermittelt der Garantienehmer dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Schadenfall den Kaufbeleg.

2. Die Schadensmeldung muss innerhalb von 1 Monat nach Schadensfall in Textform entweder per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

Prämie

Bei Abschluss des Geräteschutzes wird der Beitrag in Form einer Einmal-Prämie erhoben.

Die Beiträge sind gestaffelt nach Geräteverkaufspreisen und pro Gerät. Die Höhe der Beiträge ist aus dem Preisverzeichnis oben oder direkt beim Geräteangebot ersichtlich. Der individuelle Beitrag für das vom Garantienehmer erworbene Gerät ist durch den vom Händler bei Kauf ausgehändigten Kaufbeleg festgelegt.

Vertragsbeginn und Vertragsende

1. Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Vertrages und Zahlung des Beitrags. Hierbei gilt das Datum der Rechnung.

2. Der Vertrag läuft bei Abschluss des Schutzbriefs PLUS bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Gerätekauf.

Der Vertrag läuft bei Abschluss des Schutzbriefs PREMIUM bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf.

3. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der jeweiligen Festlaufzeit oder durch Raub/Einbruchdiebstahl oder Totalschaden des geschützten Gerätes.

Übertragbarkeit

Die Schutzbriefe PLUS und PREMIUM sind produktbezogen und können innerhalb der Garantiezeit von jedem rechtmäßigen Eigentümer in Anspruch genommen werden. Der

Garantiegeber behält sich vor einen Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb zu verlangen.

Garantiegeber

FUST ELEKTRO, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren Schweiz

phone+41 33 533 34 60envelopekontakt@fustelektro.com